Stellen wir uns mal folgendes vor:
Der Herr Olsen schreibt in einem Blogbeitrag etwas ganz ganz GAAAANZ böses über die Firma Schneddeldex AG.
Die Firma Schneddeldex AG bekommt das von irgendwem souffliert und schaltet einen Anwalt ein.
Der schickt dem Herrn Olsen eine Abmahnung, den Blogeintrag SO!FORT! zu entfernen sowie die Androhung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5k€ bei erneutem Verstoß.
Der Herr Olsen ärgert sich 5 Minuten lang, schreibt zur Beruhigung 3 sehr ehrliche Bildkritiken auf der Fotocommunity, gelobt Besserung, löscht den Beitrag, unterschreibt die Unterlassungserklärung und hält die ganze Sache damit für erledigt.
So lange bis eine Rechnung über 5k€ bei ihm aufschlägt, nebst eines Hinweises darauf, dass irgendwer aus der Wallachei seinen Blogeintrag kopiert und in „dieses Internetz“ (von dem jetzt immer alle reden) gestellt hat und der Herr Olsen nun nicht nur blechen sondern noch eine Unterlassungserklärung unterschreiben muss. Diesmal i.H.v. 10k€
Bis zum nächsten mal… wo der Anwalt den Beitrag dann im Archiv von Google findet und die 10k€ fällig werden.
Gibt’s nicht?
Gibt’s doch und zwar hier.
Armes Deutschland – wo man eine Rechtschutzversicherung bald dringender braucht als eine Krankenversicherung.
[via netzpolitik.org]