Rauchen ist hier also quasi verboten. Sollte es irrtümlich doch erlaubt sein (wegen des Aschenbechers) ist die Kippe anschließend vorschriftsmäßig zu löschen.
Eintrag verbrochen am Mittwoch, 6|01|2010 um 19:29 Uhr abgelegt unter der Kategorie Foto, Unfug, Zum Nachdenken. Du kannst deinen Senf dazu geben oder einen Trackback hinterlassen.
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Die Halterung für den Feueröscher und das Hinweisschild „Löscheinrichtung“.
Thomas: Bingo! Das ging ja schnell.
Klar, bin ja bei uns für Arbeitssicherheit und Brandschutz zuständig.
Geschulter Blick.
Aber es fehlt auch die Sicherheitsanweisung zur Verwendung der tragbaren Pulverlöscheinrichtung sowie die zur sicheren Bedienung der Flügeltüre. Dann wäre alles perfekt.