Ohne Worte

Verbrochen von Sabine am 24|11|2006

„…Die Pflegeerlaubnis wird für den Zeitraum von maximal fünf Jahren erteilt, wenn das Jugendamt die persönliche Geeignetheit und die der Räume bestätigt hat.“

Bisher dachte ich immer das Substantiv von „eignen“ wäre „Eignung“, aber der Ausdruck „Geeignetheit“ ist absolut üblich in der deutschen Sprache….

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